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In einem Korrektorat sind häufig mehrere Korrektoren beschäftigt. Natürlich kann ein Korrektor aber auch allein ein Korrektorat führen, wird dann aber weniger vielfältige Aufträge übernehmen können.
Bearbeitet werden zum Beispiel Buchprojekte, Veröffentlichungen für Zeitungen und Zeitschriften, aber auch Beiträge zu wissenschaftlichen Werken oder Abschlussarbeiten von Studenten. Dabei wird nicht immer nur eine Korrektur in deutscher Sprache verlangt, es kann auch sein, dass im Korrektorat eine fremdsprachige Korrektur nachgefragt wird. In dem Fall werden die Aufträge in erster Linie an Muttersprachler vergeben.
Wenn es sich um die Korrektur von wissenschaftlichen Arbeiten handelt, so ist es von großem Vorteil, wenn der Korrektor mit dem Fachgebiet vertraut ist. Auch wenn keine inhaltliche Korrektur vorgenommen wird, so ist es doch weitaus leichter, einen Fachtext zu korrigieren, wenn die Termini bekannt sind. Andernfalls wird die Korrektur der Rechtschreibung sehr aufwändig, auch wenn im Korrektorat mit einer speziellen Software gearbeitet wird.
Ein Korrektorat kontrolliert Texte von Autoren und Kunden aller Art. Diese Texte erhalten die Freiberufler auf Datenträgern, online oder ausgedruckt auf Papier als so genannte Korrekturfahnen. Sie lesen und prüfen die Texte hinsichtlich Orthografie, Grammatik und Interpunktion.

Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als Hauptrechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt. Rechtsgebiete können insofern in formalen Kategorien, also z.B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen der Lebenswirklichkeit, die durch verschiedene Rechtsquellen geprägt werden, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.

Rechtsgebiete: Rubriken: AGB-Recht Arbeitsrecht Asyl- und Auslaenderrecht Bankrecht Baurecht Betaeubungsmittelrecht Datenschutzrecht EDV-Recht Energierecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gesellschaftsrecht Gewerberecht Handelsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internationales Recht Kartellrecht Kaufrecht Kommunalrecht Kostenrecht Lebensmittelrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nebengebiete Online-Recht Parteienrecht Patentrecht Polizeirecht Reiserecht Sozialrecht Sportrecht Steuerrecht Strafprozessrecht Strafrecht TK-Recht Tierrecht Umweltrecht Urheberrecht Verbraucherschutz Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Verwaltungsrecht Wehrrecht Wettbewerbsrecht Zivilprozessrecht Zwangsvollstreckung

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