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 Wer in einem Lektorat tätig ist, bekommt es mit den verschiedenen Textsorten und Arten von Veröffentlichungen zu tun. Dabei muss allerdings zwischen einem normalen Lektorat und einem Wissenschaftslektorat unterschieden werden. Im Lektorat werden Texte hinsichtlich der Sprache und des Inhaltes kontrolliert, was zwar in einem Wissenschaftslektorat auch der Fall ist, jedoch werden die Inhalte hier von der wissenschaftlichen Seite betrachtet. Daher werden in einem solchen Lektorat in erster Linie wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen kontrolliert. Kontrolle und Korrektur sind die maßgeblichen Inhalte der Arbeit in einem Lektorat. Hinzu kommt die Betreuung der Autoren, die für einen Verlag tätig sind. Das Lektorat ist entweder einem Verlag angeschlossen oder arbeitet selbstständig. Es werden Glossare und Inhaltsverzeichnisse, Klappentexte und Kurzbiographien zum Autor verfasst. Insofern ist die Tätigkeit in einem Lektorat durchaus auch als kreativ zu bezeichnen. Das Lektorat steht als Vermittler zwischen Autor und Verlag, aber auch zwischen Verlag und Druckerei und ist der Ansprechpartner für viele verschiedene Dinge, die bis zur Veröffentlichung eines Werkes geregelt werden müssen.
Das klassische Berufsbild eines Lektorates beinhaltet eine Vielzahl von Tätigkeiten, die häufig über die reine Arbeit am Text hinausgehen.
Ein freies Lektorat führt so zum Beispiel auch folgende Tätigkeiten aus:
- Buchprojekte entwickeln
- Manuskripte beurteilen
- Autoren und Übersetzer betreuen
- Register erstellen
- Erstellen von Inhaltsverzeichnissen
- Erstellen einer Kurzbiografie des Autors
- Verfassen von Klappentexten
- Auswahl von Bildern, Illustrationen und Grafiken
- Verfassen von Bildunterschriften
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als Hauptrechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
Rechtsgebiete können insofern in formalen Kategorien, also z.B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen der Lebenswirklichkeit, die durch verschiedene Rechtsquellen geprägt werden, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
Rechtsgebiete:
Rubriken:
AGB-Recht
Arbeitsrecht
Asyl- und Auslaenderrecht
Bankrecht
Baurecht
Betaeubungsmittelrecht
Datenschutzrecht
EDV-Recht
Energierecht
Erbrecht
Europarecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerberecht
Handelsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Internationales Recht
Kartellrecht
Kaufrecht
Kommunalrecht
Kostenrecht
Lebensmittelrecht
Markenrecht
Medienrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nebengebiete
Online-Recht
Parteienrecht
Patentrecht
Polizeirecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Strafprozessrecht
Strafrecht
TK-Recht
Tierrecht
Umweltrecht
Urheberrecht
Verbraucherschutz
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Wehrrecht
Wettbewerbsrecht
Zivilprozessrecht
Zwangsvollstreckung
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